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Aktualisierung der Hygiene- und Unterrichtsbedingungen an der Grundschule Villa Kunterbunt

(Stand: 01.11.2020)


An der Grundschule Villa Kunterbunt werden verschiedene Präventionsmaßnahmen getroffen, um eine mögliche Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern nach der Wiederaufnahme des Unterrichtes auf ein Minimum zu reduzieren.


Allgemeines/ Verhaltensregeln auf Grundlage von Stufe 1 (angepasster Regelbetrieb)

Im Unterricht werden den Schülerinnen und Schülern wiederholend die wichtigsten Regeln des Hygieneverhaltens nahegebracht. Thematisiert werden insbesondere die Händehygiene sowie die Husten- und Niesetikette. Unabdingbar ist außerdem, dass die Kinder den Sinn der Abstandsregel verstehen und verinnerlichen.


Maßnahmen

  • Lehrkräfte und Kinder mit Krankheitssymptomen von COVID-19 bleiben zu Hause. Eine Rückkehr in die Schule kann erst erfolgen, wenn eine ärztliche Untersuchung einen Verdachtsfall ausschließen kann.

  • Alle Beschäftigten des Landes Hessen sowie die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sind gehalten, sich über die Hygienehinweise des zuständigen Gesundheitsamtes und RKI zu informieren.

  • Im Falle einer akuten Erkrankung in der Schule, ist der entsprechende Schüler in einen separaten Raum zu bringen. Ein Nase-Mund-Schutz sollte angelegt werden. Die Eltern holen das Kind umgehend ab.

  • Ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Menschen ist außerhalb des Klassenraumes und der Gemeinschaft der eigenen Klasse unbedingt einzuhalten.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, berühren.

  • Auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln muss verzichtet werden.

  • Eine gründliche Händehygiene ist unerlässlich. Diese erfolgt nach dem Betreten der Schule am Morgen, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang.

  • Sollte ein Händewaschen nicht möglich sein, kann eine Händedesinfektion erfolgen.

  • Türklinken und Handläufe sollten nach Möglichkeit nicht berührt oder mit dem Ellenbogen, zumindest nicht mit der vollen Hand in Kontakt sein.

  • Möglichst viele Türen bleiben weit geöffnet, damit keine Oberflächen berührt werden müssen. Findet in den benachbarten Räumen Unterricht statt und der Lärmpegel wird zu groß, darf die Lehrkraft die Tür schließen.

  • Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten. Es sollte nur in die Armbeuge gehustet oder genießt werden. Ein möglichst großer Abstand zu anderen Menschen ist wichtig.

  • Das Tragen einer Alltagsmaske ist sinnvoll und wird auch durch das Robert- Koch- Institut empfohlen. Diese Maßnahme dient dem Fremdschutz.

  • Die Masken sind in der Schule zu tragen. Im Unterricht ist das Tragen der Maske am Sitzplatz nicht erforderlich. In jedem Fall ist die Maske unbedingt zu tragen, wenn ein Gespräch im näheren Kontakt mit der Lehrkraft geführt wird. Es ist darauf zu achten, dass die Kinder eine passende Maske tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Ein Schal ist kein Ersatz für die Maske. Für den Fall, dass die Maske durchfeuchtet ist, ist eine zweite Maske sowie Beutel zur getrennten Aufbewahrung der Masken mitzugeben. Eltern sollen ihre Kinder für das Tragen dieser Masken sensibilisieren, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Wiederaufnahme des Unterrichtes bedeutet das, dass ein Nase- Mund- Schutz außerhalb des Unterrichtes getragen werden sollte. Das richtige Anziehen und Absetzen der Maske muss den Kindern erklärt werden und sollte mit ihnen geübt werden (Anhang zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen). Der Unterricht sollte möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. Wenn sich Lerngruppen dennoch in einzelnen Fächern mischen, ist im betreffenden Unterricht eine Mund- Nasen- Bedeckung von allen zu tragen. Da sich die Klassen in der Betreuung mischen, ist hier ebenfalls eine Mund- Nasen- Bedeckung von allen zu tragen. Lehrkräfte und weiteres Personal, die in mehr als einer Lerngruppe eingesetzt werden, müssen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  • Für benutzte Taschentücher ist ein verschließbarer Plastikbeutel mitzugeben.

  • Die Sicherheitsabstände und Hygienevorschriften sind trotzdem einzuhalten.

  • Rückkehrer aus sog. Risikogebieten dürfen das Schulgelände nicht betreten und müssen sich in häusliche Quarantäne begeben bzw. einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Liste der betroffenen Länder/Regionen kann auf der Homepage des RKI eingesehen werden.

  • Gleiches gilt für Kinder, die mit einem Einreisenden aus einem Risikogebiet in einem gemeinsamen Hausstand wohnen. Frühestens nach 7 Tagen kann die häusliche Quarantäne nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung beendet werden.

  • Dies gilt auch für Kinder, die Kontakt zu einem Menschen mit COVID-19 Symptomen hatten bzw. wenn Angehörige ihres Hausstandes Kontakt zu einer solchen Person hatten.

  • Ein COVID-19 Fall bzw. ein Verdacht muss dem Gesundheitsamt durch die Schulleitung gemeldet werden.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Schüler, bei denen ein schwerer Verlauf durch eine Infektion mit dem COVID-19 Virus zu erwarten ist, können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin weist darauf hin, dass zwischen den Folgen der sozialen Isolation und dem individuellen persönlichen Risiko abzuwägen ist.

Für Lehrkräfte, die vom Präsenzunterricht befreit werden, müssen individuellen Risikofaktoren bewertet und bescheinigt werden.


Unterrichtsorganisation nach Stufe 2 (eingeschränkter Regelbetrieb)

Die Kinder werden mit möglichst vielen Stunden durch ihre KlassenlehrerInnen unterrichtet, sofern dies fachlich und organisatorisch möglich ist. Somit werden nun auch bestimmte Fächer (z.B. Musik und Englisch) fachfremd erteilt. Sollte es erforderlich sein, kann zusätzlich eine weitere Lehrkraft in der Klasse eingesetzt werden. Die Differenzierungs- und Förderstunden finden aktuell nicht mehr statt. Die Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag müssen leider entfallen. Die Kinder werden selbstverständlich weiterhin betreut. Die Hausaufgabenbetreuung wird weiterhin durchgeführt. Hier werden die Schülerinnen und Schüler nach Klassen gesetzt und haben – genau wie die Betreuer – einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Es wird regelmäßig gelüftet.

Der Religions- und Ethikunterricht findet spätestens ab 09.11.2020 im Klassenverband statt, um eine Durchmischung der Lerngruppen zu verhindern. Die Fachkonferenz Religion/Ethik bereitet Themen vor, die unabhängig von Konfession oder religiöser Bekenntnis von allen Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden können.

Der Unterricht in Werken und Textilem Gestalten in Jahrgang 4 kann auch nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden. Die Aufteilung in zwei Gruppen wird aufgelöst und der Unterricht findet gemeinsam in der Klasse statt.

Ein Vorlaufkurs kann in der Villa Kunterbunt unter den hier geltenden Hygienebestimmungen stattfinden.

Kinder, die vom Präsenzunterricht abgemeldet sind, erhalten weiterhin Unterlagen für das Homeschooling.

Die Kinder gehen direkt in den Unterrichtsraum, nehmen ihre Plätze ein und waschen sich zunächst einzeln die Hände. Die Tür steht hierbei offen, damit nicht unnötig an die Türklinke gefasst wird. Die Hände werden gemäß den Vorgaben gewaschen.

  • Nass machen: Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten.

  • Rundum einseifen: Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollten gründlich eingeseift werden.

  • Zeit lassen: Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzten Händen auch länger.

  • Gründlich abspülen: Die Hände sollten unter fließendem Wasser abgespült werden.

  • Sorgfältig abtrocknen. Das Abtrocknen der Hände, auch der Fingerzwischenräume, gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch das Abtrocknen werden Keime entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.

Im Klassenraum

Die Fachlehrer achten auf das richtige Verhalten im Treppenhaus und Klassenraum. Die Jacken werden über die Stuhllehne gehängt. Dem gemeinsamen Unterricht vorbereitend sind folgende Präventionsmaßnahmen unmittelbar vorgeschaltet:

  1. Die Kenntnisnahme des Hygieneplanes durch die Eltern (Unterschriftenkontrolle - Vgl. Elternbrief zur Wiederaufnahme)

  2. Die Hygieneutensilien (Papiertaschentücher, Mülltüten, 2 Masken und die dazugehörigen Beutel) werden auf Vollständigkeit überprüft.

  3. Das korrekte Händewaschen wird trainiert.

  4. Pandemiebedingte Verhaltensregeln werden wiederholt und gefestigt.

  5. Es wird altersentsprechend über die Corona-Erkrankung und deren Folgen mit den Kindern gesprochen. (Hygieneempfehlungen des MKK für die teilweise Wiederaufnahme des Unterrichtes an Schulen, 18.4.2020)

  6. Gegebenenfalls werden Kinder mit Erkältungssymptomen vom Unterricht ausgeschlossen. Ihre Eltern werden benachrichtigt.

  7. Der Unterricht kleiner Lerngruppen findet unter Beachtung der Abstandsregeln statt.

Innerhalb des Klassenraumes sind die Abstandsregeln aufgehoben. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich. Die Aufnahme der Beschulung in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand erfordert die Betonung der übrigen Hygienemaßnahmen. An der Villa Kunterbunt wird je nach Witterung mit offenem Fenster oder mit regelmäßigem Stoßlüften/Querlüften (spätestens alle 20 Minuten) unterrichtet. Die Wichtigkeit des Lüftens wird durch den Hygieneplan für Corona vom 26.5.2020 veröffentlicht durch das Hessische Kultusministerium betont.


Sport- und Musikunterricht

Beide Fächer können unter bestimmten Bedingungen stattfinden. Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet in geregeltem Klassen- oder Kurssystem der Schule statt. Direkter körperlicher Kontakt ist auf das sportartenspezifische Mindestmaß zu reduzieren. Angebote im Freien sind – soweit möglich – zu favorisieren. Der Mund-Nase-Schutz ist auf dem Weg zur Sporthalle und dem Sportplatz sowie beim Umkleiden zu tragen. Musikpraktisches Arbeiten mit Instrumenten stellt kein erhöhtes Risiko dar. Ausnahme ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen (zunächst bis einschließlich 31.1.2021).


Reinigung

Das Gebäude wird nach den bekannten Standards gereinigt. Das RKI empfiehlt eine angemessene Reinigung, eine routinemäßige Flächendesinfektion wird nicht empfohlen. Wenn eine Desinfektion im Einzelfall nötig ist, ist eine Wisch- einer Sprühdesinfektion vorzuziehen, da diese nicht eingeatmet wird.


Hygiene im Sanitärbereich

In den Toilettenräumen müssen Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein. Papierkörbe gehören auch zur Ausstattung. Die jeweils unterrichtende Lehrkraft achtet darauf, dass die Kinder die Sanitäranlagen während des Unterrichtes nacheinander aufsuchen. Um zu vermeiden, dass sich Kinder in den Toiletten treffen, wird eine Toilettenampel installiert.


Infektionsschutz in den Pausen

Die Kinder verbringen beide Pausen im Freien. Die Kinder sollen hier nach Möglichkeit die Abstände einhalten und eine Alltagsmaske tragen. Zudem werden die Kinder gebeten möglichst nur mit Kindern des eigenen Klassenverbandes zu spielen.


Wegeführung

Der Gang vom Unterricht in die Pause und von der Pause in den Unterricht folgt einem schulintern festgelegten Prioritätenplan.


Kinder, die sich nicht an die oben aufgeführten Regeln halten können oder wollen, werden vom Schulbesuch ausgeschlossen.


Sekretariat

Vor dem Büro von Frau Bär ist eine Abstandmarke auf dem Boden aufgeklebt. Diese ist unbedingt zu beachten. Im Bedarfsfall erfolgt der Eintritt einzeln und nur mit Maske. Lehrkräfte telefonieren nur noch im Lehrerzimmer und desinfizieren nach dem Gespräch den Hörer. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht bereit.


Teamsitzungen und Besprechungen

Teamsitzungen und Besprechungen finden grundsätzlich mit geöffneten Fenstern und unter Beachtung der Abstandsregeln statt. Bei Gesamtkonferenzen und Schulkonferenzen sowie SEB-Sitzungen wird auf die Pausenhalle ausgewichen. Hier können die Türen geöffnet werden und der Mindestabstand von 1,50 m kann eingehalten werden.

Das aktuelle Kommunikationskonzept der Villa Kunterbunt gibt nähere Erläuterungen zur Bedeutung und Umsetzung von Gesprächen.


Allgemeines

Maßnahmen der Ersten- Hilfe sind zulässig. Bei der Ausgabe von Lebensmitteln ist auf strenge Hygiene zu achten.


Maintal, den 01.11.2020


Jana Schmidt und Simon Janson

Quellen

  • Hessisches Kultusministerium: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. 4. 2020

  • Hessisches Kultusministerium: Neue Corona-Maßnahmen vom 30.10.2020.

  • Hygieneempfehlungen des MKK für die teilweise Wiederaufnahme des Unterrichtes an Schulen, 18. 4. 2020

  • Pressemitteilung des MKK 218 vom 21.04.2020 Anhang zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen)

  • Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 26. Mai 2020, gültig ab dem 2. Juni 2020

  • Rahmen- Hygieneplan 4.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/ 21 Rahmen- Hygieneplan 5.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/ 21 Rahmen- Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/ 21

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