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Aktuelle Informationen

22.04.2020

Liebe Eltern,


seit der Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 16.04.2020 ist klar, dass sich die Aussetzung des Regelunterrichts noch einige Zeit hinziehen wird. Dennoch gibt es für die 4. Klassen erste Schritte hin zu einer Normalität. Als Schule bereiten wir uns auf diese Entwicklung vor. Hierzu sowie zu weiteren Inhalten des Ministererlasses vom 17.04.2020 möchten wir Sie mit diesem Schreiben informieren.


1. Unterrichtsbeginn für die 4. Klassen

Der Unterricht beginnt für die o.g. Jahrgänge ab dem 27.04.2020. Hierbei müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden. Beispielsweise muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern umgesetzt werden, die Lerngruppengröße ist je nach räumlichen Voraussetzungen auf max. 15 Personen beschränkt, usw. Wir haben das bereits alles geplant, so dass Sie sich gar keine Gedanken machen müssen.

Wenn Sie eine Maske für Ihr Kind wünschen, müssten Sie diese bitte selbst besorgen oder nähen. Vom Kreis werden nur einige wenige Notfallmasken zur Verfügung gestellt, die im äußersten Notfall ausgegeben werden. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den richtigen Umgang mit der Maske und besprechen Sie auch die notwendigen Hygienemaßnahmen (Hände waschen, Abstand halten…)


2. Notbetreuung

Die Notbetreuung ist weiterhin wie gewohnt eingerichtet. Zum Anmeldeverfahren finden Sie alle Informationen auf unserer Schulhomepage. Der Hessische Ministerpräsident Bouffier hat in einer Pressemitteilung eine Ausweitung in Aussicht gestellt. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts werden die entsprechenden Veränderungen bis spätestens zum Ende der Woche an die Schulen weitergeleitet. Selbstverständlich werden wir die neuen Informationen dann zeitnah an Sie weitergeben.


3. Bewertung der „unterrichtsersetzenden Lernsituation“ (Ministererlass)

Gemäß §73 HSchG darf keine Leistungsbewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, erfolgen. Besonders gute Leistungen seien aus pädagogischen Gründen zu berücksichtigen, weiterhin können bearbeitete Inhalte, nach vertiefender Behandlung im späteren Präsenzunterricht, Bestandteil zukünftiger Leistungsbewertungen sein.


4. Versetzungen / Übergänge in höhere Jahrgangsstufen (Ministererlass)

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen vor der Zeit der Schulschließung gezeigte Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, werden wir Sie als Eltern beraten.


5. Klassenfahrten, Unterrichtsgänge und größere Veranstaltungen

Alle in der Überschrift genannten außerunterrichtlichen Veranstaltungen können bis zu den Herbstferien nicht durchgeführt werden. Dies wird einerseits mit unklaren pandemischen Verläufen sowie mit der Kompensation ausgefallener Unterrichtsstunden begründet. Über entsprechende Verschiebungen von ursprünglich geplanten Terminen werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.


Herzliche Grüße

Jana Schmidt und Simon Janson

Schulleiterin und stellvertr. Schulleiter



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