An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Grundschule Villa Kunterbunt
Notfallbetreuung der Grundschule Villa Kunterbunt - ergänzende Informationen vom 20.03.2020 aus der Hessischen Staatskanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
in Bezug auf die Aussetzung des regulären Schulbetriebs gibt es wieder eine neue Entwicklung. Die Hessische Landesregierung hat in einer Sonder-Kabinettssitzung weitere Schritte im Kampf gegen das Corona Virus veranlasst.
Demnach werden künftig auch Personen, die den Bereichen Energie, Wasser, Ernährung und ff. tätig sind, entsprechend berücksichtigt.
NEU: „Ab sofort ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft der Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.“
Siehe hierzu unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-gegen-das-corona-virus.
In der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020 wird unter
https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf
folgendermaßen ausgeführt:
Artikel 2
Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 2020 (GVBl. S. 170), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe „wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zu den folgenden Personengruppen gehören" wird durch die Wörter „wenn eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der folgenden Personengruppe gehört:“
Zum Prozedere an der Villa Kunterbunt:
Notfallbetreuung
Für die Schülerinnen und Schüler von Eltern der o. g. Berufsgruppen wird ab Dienstag, 24.03.2020 eine Notfallbetreuung organisiert. Die Notfallbetreuung wird von der Schule bis zum 03. April 2020 gesichert.
Bitte prüfen Sie auch unter der neuen Sachlage dennoch dringend, ob Sie die Notfallbetreuung nicht besser im privaten Kontext organisieren können, da das Ansteckungsrisiko in größeren Gruppen ungleich höher ist- und man nie weiß, ob die Person gegenüber vielleicht bereits infiziert ist.
Sollten Sie in dem in dem oben dargestellten Kontext zu einer der entsprechenden Berufsgruppen zählen, die die Notfallbetreuung benötigt, stellen Sie einen Kurzantrag bis zum Sonntag, 22. März, 20:00 Uhr, per Mail an die folgende Mailadresse der Schule:
poststelle@kunterbunt.maintal.schulverwaltung.hessen.de
Ihr Antrag muss folgende Daten enthalten:
a) Betreff Notfallbetreuung
b) Name des Kindes
c) Klasse des Kindes
d) Berufsgruppe der Eltern, der/ des Alleinerziehenden
e) Angabe des Arbeitgebers (hierzu erhalten Sie am ersten Betreuungstag noch ein entsprechendes Formblatt des Staatlichen Schulamtes für den MKK)
f) Bitte legen Sie uns zudem eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor.
Die Notfallbetreuung gilt nicht, wenn die Kinder
a) Krankheitssymptome aufweisen,
b) in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
c) sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Das Formular "B E S T Ä T I G U N G über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe" finden Sie unter https://www.villakunterbunt-maintal.de/formulare
Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, die Notfallgruppen möglichst klein zu halten, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Bitte scheuen Sie sich daher nicht, bei auftretenden Schwierigkeiten oder Befürchtungen in den Kontakt mit den Elternbeiräten und der Schulleitung zu treten und gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen. Das hat bisher sehr gut funktioniert.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schmidt
Rektorin
