Vom Hessischen Kultusministerium:
"In der Pandemie-Zeit haben die Kinder und Jugendlichen auf viel verzichten müssen. Das neue Testheft aus der Schule soll für eine kleine Erleichterung im Alltag und in der Freizeit sorgen. Dieses bekommen die Schülerinnen und Schüler gleich zum Schulstart zur Verfügung gestellt, damit die in den Schulen durchgeführten Antigen-Selbsttests auch zu außerschulischen Aktivitäten und Nachweispflichten genutzt werden können. Mit dem Testheft lassen sich die Kinder und Jugendlichen die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme am verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen.
Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet). Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.
Die Nutzung des Testheftes ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher von der Schule separat geprüft und dokumentiert."
Häufig gestellte Fragen zum Testheft werden unter folgendem Link beantwortet:
