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Nächster Öffnungsschritt ab dem 22. Juni

16.06.2020


Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020


Liebe Eltern,


Sie haben sicher bereits in der vergangenen Woche über die Medien erfahren, dass das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 es möglich machen, die hessischen Grundschulen weiter zu öffnen.

Ab dem 22.06.2020 wird der Unterrichtsumfang aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen aufgestockt und orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes.


Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen wöchentlich 20 bzw. 21 Unterrichtsstunden in der Schule, die Jahrgänge 3 und 4 wöchentlich 25 Unterrichtsstunden.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache.

Wann genau Ihr Kind Unterricht hat und bei wem, erfahren Sie über die Klassenlehrer bzw. Elternbeiräte Ihrer Klasse.


Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann (Ganztagsangebot), gilt die Abstandsregelung weiterhin.


Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.


Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll. Das bedeutet für Sie und Ihr Kind, dass im Homeschooling gearbeitet werden muss und zu festgelegten Zeiten, die Ergebnisse in der Schule abgegeben sein müssen.


Die Zeugnisse werden wie in jedem Jahr am letzten Schultag, 3.07.2020, in der 3. Schulstunde ausgegeben. An diesem Tag haben alle Kinder von 8.00 bis 10.45 Uhr Unterricht.


Wir freuen uns, dass der Unterrichtsalltag allmählich zur Normalität zurückfindet.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.


Herzliche Grüße


Jana Schmidt und Simon Janson



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