Maintal, den 14.04.2021
Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie hatten alle schöne und erholsame Osterferien und wir können gemeinsam gestärkt in das letzte Schulviertel starten.
Es hat in der letzten Woche einige neue Verordnungen gegeben:
Ab kommenden Montag, 19.04.21 besteht eine Testpflicht an Grundschulen, das bedeutet, dass alle Kinder, Lehrer und Mitarbeiter sich in der Schule zweimal pro Woche selbst testen- oder eine aktuelle Negativbescheinigung vom Arzt/ Testzentrum vorlegen müssen.
Der Test wird in der Klasse unter Anleitung des Klassenlehrers durchgeführt.
Wir werden das bei uns an der Schule folgendermaßen umsetzen:
Die Kinder bleiben im Wechselunterricht in den eingeteilten Gruppen, wie es vor den Osterferien auch schon war. Die Schulzeiten und die Gruppenzusammensetzung ändert sich nicht.
Jeden Montag und jeden Mittwoch wird zu Beginn des Unterrichts gemeinsam der Test durchgeführt. Unter dem unten angegebenen Link können Sie sich die Testdurchführung anschauen.
Sollte ein Testergebnis positiv sein, wird das entsprechende Kind aus der Klasse genommen und muss abgeholt werden. Dabei werden wir auf jeden Fall in aller Deutlichkeit betonen, dass es sich hierbei nur um einen Verdachtsfall handelt! Es soll kein Kind stigmatisiert werden, weil der Test positiv ausgefallen ist!!
Sie müssen dann mit Ihrem Kind zum Arzt oder einem Testzentrum gehen, einen PCR- Test machen lassen und wenn dieser negativ ist, darf das Kind direkt wieder zur Schule kommen.
Die anderen Kinder dürfen in der Schule bleiben, da der Zeitraum der Testung nur kurz, und das Ansteckungsrisiko dadurch minimal ist.
Die Maskenpflicht ist durch die Tests nicht aufgehoben!!
Wie Sie in dem Video sehen können, scheinen die Kinder mit den Tests gut zurecht zu kommen. Ich bin da ebenfalls ganz optimistisch: wir haben so tolle Kinder in der Schule, die werden das prima meistern!
Sollten Sie als Eltern nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Kind die Tests durchführt, können Sie Ihr Kind zu Hause lassen, dann lernt es im Distanzunterricht. Bitte beachten Sie dabei, dass die Schulpflicht dadurch nicht aufgehoben ist, das heißt, Ihr Kind muss zu Hause lernen und der Unterrichtsstoff wird auch als gelernt vorausgesetzt.
Bitte teilen Sie Ihren Klassenelternbeiräten bis spätestens Freitag 12 Uhr mit, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken oder ob es zu Hause bleiben soll. Nur dann können wir den Unterricht entsprechend gut vorbereiten- und das ist ja in unser aller Interesse :-).
Wenn Sie Ihr Kind am Montag in die Schule schicken, benötigen wir zwingend die Einverständniserklärung zu den Selbsttests. Benutzen Sie hierzu den offiziellen Vordruck:
Kinder ohne diese Einverständniserklärung müssen wieder abgeholt werden.
Für die Notbetreuung gelten die gleichen Regeln wie für die Schule.
Kinder, die sich nicht selbst testen dürfen oder wollen, dürfen wir natürlich auch nicht am Nachmittag bzw. außerhalb der Schulzeit betreuen- ein extra Test wird dort natürlich nicht mehr gemacht, den machen die Kinder ja bereits in der Klasse.
Link zum Video:
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schmidt, Rektorin
Simon Janson, Konrektor
